Der Rissener - Elbflair media GmbH

„Moralisch vollkommen fertig"

Die Nachkriegszeit in den Elbgemeinden III

Auf Zeitreise mit Dr. Jan Kurz - Zeitgeschichte in den Elbvororten neu interpretiert.

Dienstausweis Julius Wohlauf. Foto: Archiv


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Die Nachkriegszeit in den Elbgemeinden - Teil 3

In dieser Folge geht um „Heinrich Seetzen und seine taten“ in den Elbvororten.


„In dieser Zeit war er moralisch vollkommen fertig.”

Mit diesen Worten erinnerte sich eine Bekannte an Heinrich Seetzen. Dieser habe ihr erzählt, dass er „schwere Schuld auf sich geladen habe, daß er ein Verbrecher sei und sein Leben verwirkt habe. Er sagte mir auch offen, daß er Cyankalium bei sich führe, um im gegebenen Augenblick, wenn man ihn erwische, Selbstmord begehen zu können. Er wolle keinen Schauprozeß.“ Seetzen, Jurist und als Oberregierungsrat von 1940 bis 1942 Leiter der Hamburger Staatspolizeileitstelle, war von 1941 bis Juli 1942 an der Ostfront. Als Leiter des Sonderkommandos 10a, das der Heeresgruppe Süd der Wehrmacht folgte, war er verantwortlich für die Ermordung von mindestens 15 000 Menschen in Südrussland – Juden, sowjetische Kriegsgefangene, Zivilisten, Sinti und Roma. Als Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD dann auch betraut mit der Leitung der Einsatzgruppe B setzte er diese Tätigkeiten in Breslau und Minsk fort, organisierte Transporte direkt nach Auschwitz und war selber mehrmals vor Ort. Schätzungen gehen von mehr als 134 000 durch die Einsatzgruppe B ermordeten Menschen aus. 


Ursprünglich gebraucht in der Sprache des Militärs, stand die „Stunde Null“ nun für das Ende des Krieges und den faktischen Verlust jeglicher Staatlichkeit in Deutschland. Alles, so die darin liegende Deutung, war nun auf „Null“ gesetzt. Das Alte zählte nicht mehr, hatte sich delegitimiert und den Raum für den „Neuanfang“ eröffnet. Die junge Generation, so schriebt auch der „Ruf“ 1946, „braucht nicht umzubauen … Sie kann neu bauen.” Im Mai 1945 tauchte Seetzen unter dem Namen Michael Gollwitzer ab, konnte aber seine Spuren nicht verwischen. Als britische Soldaten ihn am 28. September 1945 in Blankenese verhaften wollten, nahm er, wie angekündigt, das Zyankali.


Heinrich Seetzen. Foto: Archiv

Das Beispiel von Heinrich Seetzen ist drastisch. Ein in der Geschichte der Elbgemeinden noch wenig ausgeleuchteter Aspekt ist aber derjenige des Umgangs einiger Bewohner mit der eigenen Schuld und den Verstrickungen in Kriegsverbrechen und Völkermorde.


Auch wenn diese nicht direkt in den Elbgemeinden geschehen sind, können wir uns der Aufarbeitung nicht verschließen, sind die Morde in den, so Timothy Snyder: „Bloodlands“ zwischen Deutschland und Russland Teil der lokalen Geschichte. Denn die Täter kamen auch von hier, waren hier geboren und aufgewachsen, zugezogen oder hierher abkommandiert. Sie waren, um ein weiteres bekanntes Buch von Christopher Browning hinzuweisen, „Ordinary men“, ganz gewöhnliche Männer, ganz gewöhnliche Nachbarn.


Einige der möglichen Täter zogen bereits im Mai 1945 rasche Konsequenzen: Sei es aus vermeintlich „verlorener Ehre“, sei es aus anderen Gründen: Gleich mit Einnahme Hamburgs durch die britische Armee sind Fälle von Suiziden bekannt. So erinnert sich Brigitte Brunkhorst, wie sie Bernhard Keller erzählte, dass sich auf dem Gelände des Luftgaukommandos in der Manteuffelstraße einige hohe Offiziere erschossen hätten. Weitere Selbsttötungen sind kolportiert. Eine Verifizierung der Geschichten und systematische Erfassung möglicher Täter ist allein schon deshalb kaum möglich, weil die Tatorte in ganz Europa gelegen haben, Quellen vernichtet wurden und es keine Zeugen mehr gibt.

Dabei waren die Alliierten früh darum bemüht, bekannte Verbrechen rasch vor Gericht zu verhandeln. In Hamburg startete dies mit dem ersten Curiohaus-Prozess Anfang März 1946. Angeklagt war hier der Blankeneser Dr. Bruno Tesch, der im September 1945 verhaftet worden war. Tesch, studierter Chemiker, hatte bei Fritz Haber am Kaiser-Wilhelm-Institut für physikalische Chemie und Elektrotechnik an der Entwicklung von Kampfgasen mitgearbeitet und war seit 1924 Mitinhaber der Firma Tesch & Stabenow (Testa) GmbH. Diese wiederum war spezialisiert auf die Schädlingsbekämpfung von Lagerhäusern und Schiffen mittels des Einsatzes von Blausäure, heute besser bekannt unter dem Produktnamen Zyklon B. Nachweislich lieferte Tesch & Stabenow das Zyklon B für verschiedene SS-Organisationen und Vernichtungslager. Parallel mit dem Beginn der systematischen Vernichtung in den Lagern durch den Einsatz von Gas stieg der Umsatz mit Zyklon B bei der Testa von 79 000 Kilogramm (1942) auf rund 119 500 Kilogramm nur ein Jahr später.


Banderole einer Zyklon B Dose mit Emblem der Testa GmbH. Foto: Archiv 

Ob der Umzug Bruno Teschs von der Uhlenhorst nach Blankenese, Witts Allee 14, im Zusammenhang mit den steigenden Gewinnen aus dem Verkauf des Zyklon B stand, steht noch offen. Bruno Tesch selbst hatte in verschiedenen Konzentrationslagern Schulungen im Umgang mit dem Mittel geleitet, wie Zeugen im Prozess bestätigten. Auch wusste er seit dem Herbst 1942, dass die Absicht bestand, Zyklon B für die Vergasung von Menschen zu verwenden. Entsprechend der Beweislage verurteilte ihn das Gericht zusammen mit dem zweiten Geschäftsführer der Testa, Karl Weinbacher, zum Tod durch den Strang. Das Urteil wurde am 16. Mai 1946 in Hameln vollstreckt.


Bruno Tesch 1945 in britischer Haft. Foto: Archiv

Unbeheizte Räume und fehlende Beleuchtung machten die Ausgaben noch mühsamer. Auf entsprechende Briefe aus Blankenese reagierte Hamburg mit der Anweisung, die Kartenausgabe an drei, statt bislang nur zwei Tagen, erfolgen zu lassen, und zwar von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, also bei ausreichend Tageslicht - man beachte die zwei Stunden Mittagspause.


Dennoch, so konstatierten die Prüfer in ihren Berichten, lief die Kartenausgabe in der Regel „ruhig“ und „ohne nennenswerte Zwischenfälle“ ab, man wartete geduldig und „ohne grosse Schlangenbildung“. „Hier zeigt sich“, so Keller, „dass die Ausgabe von Lebensmittelkarten durch die jahrelange Praxis sowohl für die Dienststellen als auch für die Empfänger eine gewohnheitsmäßige, routinierte Handlung geworden war.“

Angesichts des Ausmaßes und der Anzahl der stattgefundenen Verbrechen blieb die Anzahl der Prozesse und Verurteilungen unmittelbar nach Ende des Krieges sehr gering. So fanden zwischen 1945 und 1997 in Westdeutschland 912 Gerichtsverfahren gegen 1975 Personen statt. Eine verschwindend geringe Zahl, legt man aktuelle Schätzungen zugrunde, die von 200 – 250 000 Deutschen und Österreichern ausgehen, die auf den verschiedensten Ebenen in die Shoa involviert waren. Und das schließt diejenigen noch nicht ein, die an anderen Kriegsverbrechen beteiligt gewesen waren. Während die Besatzer in Westdeutschland schnell Interesse daran hatten, die weitere Verfolgung und Beurteilung von Tätern wie die gesamte „Entnazifizierung“ der deutschen Justiz zu überlassen, bestand auf deutscher Seite fast kollektiv der Wunsch nach „abhaken“ und Schweigen.

Dass die oben genannten Fälle nur die Spitze eines Eisberges waren, zeigte sich mehr als zehn Jahre später, als die Hamburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Angehörige des Reserve Polizei Bataillons 101 eröffnete. Im Zuge dieser und weiterer Ermittlungen gegen andere Polizei Bataillone aus Hamburg wie 102 und 103 mussten mühsam die ehemaligen Angehörigen festgestellt, ihre Wohnanschrift ermittelt und verhört werden. Über zweihundert Vernehmungen, oftmals mussten die Männer mehrfach vorgeladen werden, da überall „Erinnerungslücken“ herrschten, die erst durch andere Aussagen geschlossen werden konnten, führten dazu, dass unter anderem der damalig in Wedel wohnende, in Blankenese geborene Kurt Dreyer, sowie der in Blankenese ansässige Julius Wohlauf angeklagt werden konnten, an der „Endlösung der Judenfrage“ beteiligt gewesen zu sein. Sechs Jahre dauerten die Ermittlungen. Was wurde ihnen zur Last gelegt?


Das Bataillon 101 wurde 1939 in Hamburg aufgestellt und im September nach Polen geschickt. Hier war es für die Gefangennahme polnischer Soldaten hinter der Front sowie die Sicherung von Kriegsgeräten und die Bewachung von Gefangenen zuständig. Ab Mai 1940 war das (nun Reserve-) Polizei Bataillon 101 im Warthegau beteiligt an Aussiedlungsaktionen polnischer Bewohner, die aus ihren Wohnungen vertrieben wurden, damit deutsche „Siedler“ einziehen konnten, sowie an ersten Erschießungen zur „Abschreckung“. Nach der Bewachung des Ghettos in Litzmannstadt und der Beteiligung an den Deportationen Jüdischer Hamburger und Bremer war das Bataillon dann ab Juni 1942 im Generalgouvernement in Polen eingesetzt. Hier hatte es sogenannte Judenjagten und Judentransporte zu organisieren und durchzuführen. 


Julius Wohlauf war zu diesem Zeitpunkt Hauptmann der Schutzpolizei, SS-Hauptsturmführer und Kommandant der 1. Kompanie des Bataillons. In dieser Funktion war er verantwortlich für Massenerschießungen von Juden in Jozefow, in Radzyn und Serokomla. Auch der Angeklagte Kurt Dreyer war als Zugführer an Massenerschießungen in Josefow, Lomazy und an weiteren Orten verantwortlich beteiligt. Insgesamt ging es bei Eröffnung des Prozesses um den Tod von mindestens 42 500 Juden in den genannten und weiteren Massakern. Wohlgemerkt handelte es sich nicht um Tötungen in Vernichtungslagern sondern um Erschießungen auf den sogenannten killing fields in Osteuropa.


Erinnerungsplakette am Curiohaus in Hamburg. Foto: Archiv

„Alle Angeklagten waren Befehlstäter“, so führte der Vorsitzende Richter des Hamburger Schwurgerichts am 8. April 1968 in seiner Urteilsbegründung aus. „Sie haben den Ort und die Art und Weise der Tötung nicht bestimmt. Sonst wären sie nicht der Beihilfe zum Mord, sondern des Mordes verurteilt worden. Sie waren nur kleine Rädchen in der Maschinerie der sogenannten Endlösung. Aber ohne diese Rädchen hätte die Maschinerie nicht funktioniert.“ Wohlauf und Dreyer wurden als befehlshabende Offiziere zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nicht verurteilt hingegen wurden weitere Angehörige des Bataillons, von denen etliche in den Elbgemeinden wohnten. In den Verhören gaben sie zum Teil zu, Zeuge von Erschießungen gewesen zu sein.


So Alfred Hamm aus Wedel: „Als ich in der Kälte draußen wartete, hörte ich aus dem Keller des erwähnten Gebäudes lautes Gejammer. Als es immer lauter wurde, kamen ein paar Mann von der SS oder dem SD und schossen mit Maschinenpistolen in die Kellerfenster hinein. Als nun das Gejammer nachließ, zogen die SS oder SD-Leute wieder ab.“


Oder sie waren, wie Rudolf Grüll aus Nienstedten, aktiv beteiligt. So notierte Kriminalobermeister Neumann am 20.1.1966 in einer Stellungnahe zum Verhör Grülls am 8./9.12.1964: „Ohne Vorbehalte erklärte Herr Grüll, daß ihn eine Sache sehr bedrücke, nämlich eine von ihm durchgeführte Erschießung eines Säuglings anläßlich einer Räumung. Er brachte zum Ausdruck, daß ihn diese Tatsache während der ganzen Nachkriegsjahre seelisch belastet habe und er nun erleichtert sei, denn es sei für ihn nicht einfach gewesen, mit einem Unbeteiligten darüber zu sprechen.“ Später sollte Grüll diese Aussage zurücknehmen. Auch Walter Nohns aus Osdorf hatte zunächst keine Kenntnisse von Morden. Erst in seiner zweiten Vernehmung und nach Vorlage anderslautender Aussagen ehemaliger Kameraden musste er sich „dahingehend berichtigen“ und gab zu Protokoll: „Es ist richtig, daß wir von unserem Zug aus im Herbst 1942 sehr häufig Einsätze zum Aufstöbern geflüchteter und im freien Landgebiet versteckter Juden gemacht haben. Diese Juden sollten nach einem uns damals bekanntgegebenen Befehl bei Antreffen an Ort und Stelle erschossen werden... Die angetroffenen Juden sind nach dem Befehl auch immer an Ort und Stelle erschossen worden.“

Nohns war übrigens Gruppenführer im Zug von Kurt Dreyer in der 2. Kompanie. So tauchen allein in den Ermittlungsakten gegen die zwei Hamburger Polizei Bataillone 61 und 101 die Namen von mehr als 20 Einwohnern aus Wedel, Rissen, Schenefeld, Blankenese, Nienstedten, Groß Flottbek, Osdorf und Lurup auf. Was an den Aussagen dieser Männer Wahrheit, was erlogen oder der Erinnerung entfallen war, lässt sich heute nicht mehr erschließen.

Dr. Jan Kurz

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