Vogelgrippe: Tote oder erkrankte Wasser- und Greifvögel nicht berühren!
Seit Ende Oktober 2020 tritt die Geflügelpest der Subtypen H5N5und H5N8 in Deutschland auf. Bis Mitte Januar dieses Jahres wurden mehr als 16 000 verendete Wildvögel im Bereich der schleswig-holsteinischen Westküste aufgefunden. Nicht nur Zugvögel sind betroffen, immer häufiger wird auch bei einheimischen Greifvögeln und Möwen Geflügelpest festgestellt.

Nicht nur Zugvögel sind betroffen, immer häufiger wird auch bei einheimischen Greifvögeln und Möwen Geflügelpest festgestellt. Foto: Adobe Stock
Von Anfang November 2020 bis Anfang März 2021 wurden an das Veterinäramt des Kreises Pinneberg 86 tote Wildvögel gemeldet, davon 71 eingeliefert und Proben im Landeslabor untersucht. Bei 18 toten Wildvögeln wurde Geflügelpest bestätigt. Zuletzt bei einer am Krückausperrwerk am 22. Februar gefundenen Nonnengans.
Ein großflächiges Vogelsterben wie im November im Kreis Nordfriesland sei im Kreis Pinneberg nicht beobachtet worden, betont die für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Kreises Pinneberg zuständige Medienreferentin Silke Linne. Und bislang habe es im Kreisgebiet keinen Fall bei Hausgeflügel gegeben. Ein Verdachtsfall konnte mit negativem Ergebnis abgeklärt werden. Das Land Schleswig-Holstein hat die landesweite Stallpflicht eingeführt. Auch die Veterinäraufsicht des Kreises Pinneberg hat im November 2020 eine Allgemeinverfügung mit Aufstallungsgebot für Geflügel für das gesamte Kreisgebiet erlassen.
Insgesamt wurden von Vogelgrippe betroffene 14 Wildgänse, davon acht Nonnengänse, sowie eine Möwe, eine Ente, ein Bussard und ein Uhu im Kreisgebiet Pinneberg inklusive der Insel Helgoland aufgefunden. Darunter vier Tiere im Bereich Hetlingen und ein Tier im Bereich Wedel-Schulau.
Eine aktive Suche nach möglicherweise betroffenen Wasser- und Greifvögeln findet nicht statt. Allerdings ein sogenanntes „passives Monitoring“, das heißt, die Meldung von Totfunden von Wasser- und Greifvögeln beim Veterinäramt des Kreises Pinneberg. Das Einsammeln der Kadaver erfolgt durch Bauhofmitarbeiter des jeweiligen örtlichen Ordnungsamts. Im Veterinäramt des Kreises Pinneberg werden Tupferproben entnommen und an das Landeslabor Neumünster zur Untersuchung geschickt. Proben, bei denen ein Influenza-Nachweis erfolgt ist, werden dann an das Nationale Referenzlabor weitergeleitet, um den Nachweis der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) zu führen. „Erst wenn dort die Bestätigung vorliegt, gilt die Tierseuche als nachgewiesen“, so Kreissprecherin Silke Linne. Die Integrierte Station Unterelbe unterstützt das Veterinäramt durch das Einsammeln von Gänse-Kotproben. Diese werden ebenfalls auf Influenza untersucht.
Grundsätzlich und insbesondere in der aktuellen Tierseuchensituation sollten kranke Wildvögel - meist sind sie aufgeplustert, matt und bewegungsunfähig - nicht angefasst und keinesfalls in Obhut genommen oder in eine Tierarztpraxis oder Wildtierauffangstation gebracht werden. „Die Tiere sind vor Ort zu belassen“, so der dringende Appell aus dem Kreis-Veterinäramt. Der zuständige Jäger entscheidet über das weitere Vorgehen und im Kontakt mit dem Veterinäramt gegebenenfalls über eine Beprobung zur Untersuchung auf Geflügelpest. Es sei nicht in jedem Fall sinnvoll und notwendig, kranke Wildtiere vom Jäger töten zu lassen. In der Natur gehöre das Sterben zum Kreislauf des Lebens. Der Mensch müsse sich nicht in jedem Fall einmischen. Kranke Fasane oder Singvögel spielen für die Verbreitung der Geflügelpest keine wesentliche Rolle. Beobachtungen oder Funde dieser Art sind nicht zu melden.
- Spaziergänger sollten ihre Hunde unbedingt an der Leine führen. Die Hunde könnten nicht nur Wildtiere aufschrecken, sondern bei Kontakt mit toten oder kranken Wildvögeln die Erreger verschleppen und in Hausgeflügelhaltungen tragen. Tote Wasser- und Greifvögel sind dem örtlichen Ordnungsamt oder der Veterinäraufsicht des Kreises Pinneberg unter der Telefonnummer 04121/4502-2100 zu melden.
syk
