Silvesterfeuerwerk
„Knaller“ und Co.: Das gilt fürs Abbrennen und Entsorgen von Feuerwerkskörpern
Das Bezirksamt Altona informiert als federführendes Bezirksamt für den Bereich Verbraucherschutz in Hamburg über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zur Jahreswende.

Das gilt fürs Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Foto: Adobe Stock/Marco Martins
Das Bezirksamt Altona informiert als federführendes Bezirksamt für den Bereich Verbraucherschutz in Hamburg über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zur Jahreswende. Das sind Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Diese „Knaller“ dürfen nur in der Zeit ab Sonnabend, 31., ab 18 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar, 1 Uhr, abgefeuert werden.
In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abgebrannt werden. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen Personen unter 18 Jahren nicht überlassen werden. Diese Personen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 auch nicht am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen. Das Abbrennen von Notsignalen sowie das Verschießen von Leucht- und Signalmunition aus einer Schreckschuss-, Signal- oder Reizstoffwaffe ist nur in Notsituationen zulässig und als „Silvesterknallerei“ verboten. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Auch die Stadtverwaltung Wedel rät zur Vorsicht beim Abfeuern: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Brandempfindliche Gebäude stellen beispielsweise Reetdachhäuser dar. Auf diese ist besondere Rücksicht beim Abbrennen des Silvesterfeuerwerks zu nehmen. Zu beachten ist dabei auch die Reichweite von Raketen und die Richtung in die sie abgeschossen werden. „Besonders freut sich die Stadt Wedel über Feuerwerker, die nicht nur den Spaß am Feuerwerk genießen, sondern auch die Überreste des Feuerwerks am nächsten Morgen wieder selbst aufräumen. Der Bauhof bedankt sich schon jetzt für die Mithilfe. Wer besondere Rücksicht auf Tiere nehmen möchte, verzichtet am besten ganz auf laute Böllerei, da Hunde, Katzen und Co. oft sehr empfindlich auf Feuerwerkslärm reagieren“, so Sven Kamin, Pressesprecher der Wedeler Stadtverwaltung.
Weiterhin weist die Hamburger Stadtreinigung (SRH) darauf hin, dass deren Mitarbeitende bereits am Neujahrstag damit beginnen, die Feuerwerksreste an vielen Standorten im Hamburger Westen zu entfernen.
Feuerwerksfans sollten beachten: Flaschen und Feuerwerksbatterien verstopfen die Saugschläuche der großen SRH-Kehrmaschinen. Die Reinigungskräfte müssen sich für jedes einzelne Stück dieser Abfälle bücken und diese manuell entfernen. Flaschen, Glasscherben und Reste der Feuerwerksbatterien auf Fahrbahnen sind zudem eine ernsthafte Gefahr: Fährt ein Fahrzeug über leere Flaschen, können sie zu Geschossen werden und Passanten verletzen oder zu Beschädigungen an anderen Fahrzeugen führen. Glassplitter sind zudem ein Ärgernis für Fahrradfahrende.
- Abgebrannte Feuerwerksbatterien sollen unmittelbar nach Benutzung wieder mitgenommen und in den schwarzen Restmülltonnen entsorgt werden.
- Leere Flaschen sollen in die Altglascontainer geworfen werden.
- Abgebrannte und erkaltete Feuerwerksreste gehören in die schwarze Restmülltonne.

Neujahrsmüll auf dem Altonaer Balkon: So sieht es an vielen Orten in Hamburg am Neujahrstag aus. Die Stadtreinigung ist daher bereits am Morgen im Einsatz, um aufzuräumen. Foto: SRH
Für alle nicht während der Sofortmaßnahme gesäuberten Flächen gilt: Die Stadtreinigung reinigt Fahrbahnen, Grünanlagen und Gehwege im Rahmen der regelmäßigen Reinigung. Die Gehwegreinigung findet allerdings nur dort statt, wo Anlieger Gehwegreinigungsgebühren bezahlen. Auf allen anderen Gehwegen sind die Anwohner selbst für die Entfernung von Böllerresten und Abfällen verantwortlich, auch wenn sie nicht die Verursacher der Verschmutzung sind.
Das Silvesterfeuerwerk sorgt übrigens nicht nur für eine gesundheitsschädliche Spitzenbelastung durch Feinstaub: Auch kleine Plastikteile aus Feuerwerksbatterien und von Raketen sowie weggeworfene Plastikschutzhülsen von Zündschnüren oder Raketenhütchen aus Plastik können abseits befestigter Straßen und Wege kaum wieder eingesammelt werden und sind eine Quelle für Mikroplastik im Boden. Gleiches gilt für achtlos weggeworfene Folienverpackungen von Silvesterfeuerwerk. Diese Plastikteile gehören in die gelben Hamburger Wertstofftonnen oder -säcke.
Die SRH weist zusätzlich darauf hin, dass anlässlich der Silvesterfeiern Papier- und Glascontainer voller sein könnten als sonst und gibt folgende Tipps:
- Mach`s flach
Kartons sollten unbedingt gründlich gefaltet oder flachgemacht werden, bevor sie in den Containern entsorgt werden. So kann das Fassungsvermögen der Container optimal ausgenutzt werden
- Bring`s nach Neujahr
An gesetzlichen Feiertagen dürfen Depotcontainer nicht geleert werden. Wegen der zu erwartenden hohen Auslastung der Behälter kurz nach Silvester stehen die Chancen für eine erfolgreiche Entsorgung zu einem späteren Zeitpunkt sehr viel besser.
- Stell' nichts daneben
Wenn die Container voll erscheinen ist die Versuchung groß, Abfälle und Wertstoffe neben die Behälter zu stellen. Das ist Littering und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Böllerpapiere nicht ins Altpapier!
Auch wenn viele Feuerwerkskörper zu großen Teilen aus Papier bestehen: Sie gehören in den Restmüll.
- Weiterführende Informationen sind der Anordnung im Downloadbereich auf der nachfolgenden Seite zu entnehmen: https://www.hamburg.de/altona/16762664/amtliche-hinweise-abbrennen-feuerwerkskoerper/
