Bahn frei für Wedels Verkehrsversuch
Markierungsarbeiten starten schon
Heute starten die Markierungsarbeiten für den neuen Fahrradstraßenbereich an der Wedeler Bahnhofstraße.

Ab Freitag, 7. Juli, wird die Wedeler Bahnhofstraße fahrradfreundlicher. Dann wird sie – wie in der ersten Phase des Verkehrsversuches vorgesehen - auf der gesamten Länge im Bereich zwischen Gorch-Fock-Straße und Doppeleiche als Fahrradstraße eingerichtet. Foto:Stadt Wedel/Kamin
Ab Freitag, 7. Juli, wird die Wedeler Bahnhofstraße fahrradfreundlicher. Dann wird sie – wie in der ersten Phase des Verkehrsversuches vorgesehen - auf der gesamten Länge im Bereich zwischen Gorch-Fock-Straße und Doppeleiche als Fahrradstraße eingerichtet. Bereits am Donnerstag, 6. Juli, beginnen deshalb die notwendigen Markierungsarbeiten. Diese werden bei laufendem Verkehr stattfinden. Kurzfristig kann es dabei zu kleineren vorrübergehenden Einschränkungen kommen. Zusätzlich wird es am Freitag, 7. Juli, eine kurze Eröffnungszeremonie für die Fahrradstraße geben.
Für einige wenige Minuten wird dafür kurz der motorisierte Verkehr angehalten. Die Eröffnung mit Bürgermeister Gernot Kaser ist öffentlich. Wer als eine oder einer der ersten die neue Fahrradstraße ausprobieren möchte, kann gern mit seinem eigenen Fahrrad dabei sein. Der Start des Verkehrsversuches „Bahnhofstraße“, der Wedels Einkaufsmeile für Menschen auf dem Rad und zu Fuß sicherer und entspannter und damit insgesamt attraktiver machen soll steht kurz bevor. Wie bereits ausführlich vorgestellt teilt sich der Versuch in zwei Phasen. Am 7. Juli beginnt die erste Phase, in der die Bahnhofstraße als Fahrradstraße ausgewiesen wird. Der motorisierte Verkehr (auch der private) darf in dieser Phase noch die Bahnhofstraße nutzen, allerdings gilt ein Tempolimit von 30 Kilometern in der Stunde und Personen auf dem Rad haben Vorrang.
Ein Verkehrsversuch ist es deshalb, weil die Stadt die Fahrradstraße zunächst auf Zeit einrichtet und die Auswirkungen dieser Maßnahme untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden anschließend ausgewertet und öffentlich präsentiert. Danach, voraussichtlich im Herbst, wird vorgestellt, wie die zweite Phase des Versuchs gestaltet werden könnte.
mk
Grundsätzlich gilt für die Fahrradstraße:
- Fahrradstraßen sind ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet. Die Straße wird damit vorrangig dem Radverkehr zugeordnet. Das heißt: Die gesamte Fahrbahn wird Radweg. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 30 Stundenkilometer. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Kraftfahrzeuge werden durch ein Zusatzschild zugelassen, müssen sich jedoch dem Radverkehr in ihrer Geschwindigkeit und Fahrweise anpassen. - Die Einbahnstraßen-Regelung wird beibehalten. – Personen, die mit dem Rad in Richtung Bahnhof fahren wollen, nutzen wie gewohnt den Radweg auf dem Bürgersteig.
